Urheberrechte für
eine Bildnutzung sind eine komplizierte Materie. Daher soll das
Folgende nur als Annäherung gesehen werden und keineswegs als rechtlich
verbindliche Auskunft.
Alle Kunstwerke in
Verkehrskreiseln liegen im öffentlichen Raum und können von Jedermann
gesehen werden. Daher haben die Künstler nur eingeschränkte
Urheberrechte an der Erstellung und Publikation von Bildern ihrer
Werke. Dies gilt aber nur für dauerhaft aufgestellte Werke. Ist ein
Kunstwerk zeitlich befristet installiert, etwa bei wechselnden Werken
örtlicher Bildhauer, ist deren Zustimmung für die Publikation
einzuholen.
Davon zu unterscheiden ist das Urheberrecht eines Fotografen an seinen
Bildern. Der Fotograf muss der Verwendung seiner Bilder zustimmen.
Man muss sich mit dem Fotografen in Verbindung setzen, außer wenn
dieser ausdrücklich seine Bilder für frei nutzbar erklärt. Dann kann
man ohne jede Rücksprache über sie verfügen.
Ist etwa ein Bild bei Wikipedia Commons - einer Sammlung von Bildern,
Videos und Audiodateien - hochgeladen, dann erklären dort die
Fotografen ihre eigenen Bedingungen zur Nutzung ihrer Bilder. Etwa:
keine Bildbearbeitung, keine Veränderung, keine Nutzung für
kommerzielle Zwecke, Verlinken mit seiner Webseite.
Erfüllt man diese Vorgaben, kann man ohne weitere Rücksprache die Bilder benutzen.
Das Bildrecht bleibt in jedem Fall beim Fotografen.
Welche verschiedenen und komplizierten Bedingungen vorstellbar sind, sieht man bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
Die Bedingungen der einzelnen Fotografen können Sie per Klick auf
dessen Namen (siehe unten) nachlesen. Bei Fotografen, die hier nicht
gelistet sind gilt, dass deren Bilder nicht verwendet werden dürfen.